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   BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 690/80   

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BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 690/80 (https://dejure.org/1982,12612)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1982 - IVb ZB 690/80 (https://dejure.org/1982,12612)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1982 - IVb ZB 690/80 (https://dejure.org/1982,12612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich von Versorgungsanrechten eines Zeitsoldaten - Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung - Ausgleich im Wege des Quasi-Splittings nach Ablauf der Dienstzeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 690/80
    Wie der Senat in BGHZ 81, 100 entschieden hat, erwirbt der Soldat auf Zeit eine alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung in einer Laufbahn als Beamter oder Berufssoldat, die dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegt und in entsprechender Anwendung des § 1587 b Abs. 2 BGB im Wege des sogenannten Quasi-Splittings auszugleichen ist.
  • BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81

    Rechtsnatur und Bewertung der Versorgungsaussichten von Widerrufsbeamten

    Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 690/80
    Allerdings ist einer solchen Entwicklung, wenn sie sich vor Abschluß der Tatsacheninstanz vollzieht und zu einer Konkretisierung der zuvor alternativen Versorgungsaussicht in einer Versorgungsanwartschaft bei einem bestimmten Versorgungsträger führt, für die Form - nicht den Wert - des Versorgungsausgleichs Rechnung zu tragen (Senatsbeschlüsse vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - FamRZ 1982, 154 und 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Einschlagung eines anderen Berufswegs

    Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 690/80
    Allerdings ist einer solchen Entwicklung, wenn sie sich vor Abschluß der Tatsacheninstanz vollzieht und zu einer Konkretisierung der zuvor alternativen Versorgungsaussicht in einer Versorgungsanwartschaft bei einem bestimmten Versorgungsträger führt, für die Form - nicht den Wert - des Versorgungsausgleichs Rechnung zu tragen (Senatsbeschlüsse vom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - FamRZ 1982, 154 und 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364).
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZB 558/81

    Erwerb einer alternativ ausgestalteten Versorgungsaussicht entweder auf

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat allein zu prüfen, ob die Vorinstanz unter den ihr vorgegebenen tatsächlichen Verhältnissen zutreffend entschieden hat (§ 27 Satz 2 FGG, § 561 ZPO; vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. März 1983 - IVb ZB 760/81, zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 10. November 1982 - IVb ZB 690/80, nicht veröffentlicht).
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